Spätaussiedleraufnahme aus der Ukraine gesichert
Der Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Prof. Dr. Bernd Fabritius, schreibt auf seiner Internetseite:
"Allen Personen, die als Spätaussiedler in Deutschland Aufnahme begehren und jetzt nach Deutschland kommen, sage ich eine Prüfung ihres Aufnahmeantrages im mündlichen Verfahren, direkt in der Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes in Friedland (Heimkehrerstraße 16, 37133 Friedland) zu. Wenn Sie, liebe Landsleute, sich sicher sind, dass Sie die Voraussetzungen als Spätaussiedler erfüllen, Sie von einem Deutschen abstammen, Sie die deutsche Sprache beherrschen und sich zum deutschen Volkstum und zu keiner anderen Nationalität bekennen, dann nehmen Sie nach Ankunft in Deutschland direkt Kontakt in der Aufnahmeeinrichtung in Friedland auf, damit Ihr Härtefallverfahren organisiert werden kann. Wichtig ist: Betreiben Sie in diesem Fall kein anderes Verfahren, vor allem kein aufenthaltsrechtliches Flüchtlingsverfahren. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der Spätaussiedleraufnahme, die zum Zeitpunkt Ihrer Einreise vorliegen müssen, nicht mehr belegen können und damit Ihr Antrag abgelehnt werden muss."